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Ethik-Kodex des Studio Kairos sowie DVH und VSH

Das Studio Kairos verfolgt einen strikten Methoden-Ethik-Kodex, analog zum Deutschen Verband für Hypnose (DVH) und dem Verband Schweizer Hypnosetherapeuten (VSH). n

Folgende 12 primäre Aspekte fallen für Studio Kairos unter methodisch ethische, respektive unethische, Arbeitsweisen. (Der vollständige DVH und VSH-Ethik-Kodex findet sich unten)

Studio Kairos Methoden-Ethik

(zusätzlich zum DVH und VSH, siehe unten)

1) Hypnoanalytik

Ethisch: Die Klienten bestimmen selbst (eventuell in Rücksprache mit der konventionellen Grund-/Psychotherapie) ob sie mit ihrer prägenden Vergangenheit, insbesondere mit der Kindheit, arbeiten wollen.

Unethisch: Mit der prägenden Vergangenheit der Klienten zu arbeiten, obwohl diese dies nicht ausdrücklich gewünscht haben.

Vorsicht bei solchen Aussagen: «Sie müssen Ihre Vergangenheit aufarbeiten!»

2) Multifaktorielle Basis

Ethisch: Das Anliegen der Klienten wird als ein Zusammenspiel aus mehreren Faktoren angesehen (Komplexität) und lediglich in offensichtlichen Fällen monokausal beurteilt.

Unethisch: Es wird behauptet, dass das Anliegen der Klienten stets einer einzigen Ursache entspringt und somit alle Probleme dieser Welt monokausaler statt multifaktorieller Ursache seien.

Vorsicht bei solchen Aussagen: «Wir müssen den Ursprung Ihres Problems finden!»

3) Nicht früheste Prägung

Ethisch: Therapeuten geben grundsätzlich nicht zu verstehen, dass immer das erste Mal, als Angst oder Hilflosigkeit verspürt wurde, die intensivste Prägung gewesen sein muss.

Unethisch: Es wird behauptet, dass für das Therapieren eines Anliegens stets die allererste Prägung gefunden werden muss, die meist komplett außerhalb des Kontextes des Anliegens liegt oder einem induzierten Gedächtnis entsprechen kann.

Vorsicht bei solchen Aussagen: «Wir müssen herausfinden, wann Sie zum allerersten Mal Angst empfunden haben. Das ist der Ursprung Ihres Anliegens!»

4) Keine Interpretation

Ethisch: Therapeuten geben keine subjektiven Interpretationen von Krankheitsbildern oder dergleichen ab.

Unethisch: Probleme und Krankheitsbilder werden seitens des Therapeuten subjektiv (= persönlich) interpretiert.

Vorsicht bei solchen Aussagen: «Dass Sie eine Mittelohrenentzündung haben, bedeutet, dass Sie etwas Bestimmtes nicht hören möchten!»

5) Eigenressource

Ethisch: Therapeuten verweisen ihre Klienten darauf, dass diese lernen sich mit eigenen Ressourcen zu helfen.

Unethisch: Therapeuten behaupten, sie könnten den Klienten heilen oder retten und machen sich somit selbst zur Ressource.

Vorsicht bei solchen Aussagen: «Ich weiß genau, wie ich Ihr Problem lösen werde!»

6) Neutralität

Ethisch: Der Therapeut bleibt in Hinblick auf Religion, Politik sowie subjektiven Meinungen des Klienten neutral, vor allem solange diese keine maßgebliche Grenze (Illegalität) überschreiten.

Unethisch: Der Therapeut lässt subjektive, religiöse oder politische Meinungen in die Therapie miteinfließen.

Vorsicht bei solchen Aussagen: «Dies [XY] ist die einzige Wahrheit.»

7) Unabhängigkeit

Ethisch: Die Klienten entscheiden eigenmächtig, ob sie zu einer Folgesitzung kommen möchten (abhängig vom Prozess der Klienten).

Unethisch: Der Therapeut verpflichten die Klienten zu Folgesitzungen (Klientenbindung).

Meist enttarnende Aussagen: «Sie brauchen [X] Behandlungen.»

8) Keine überlangen Sitzungen

Ethisch: Hypnosetherapie-Sitzungen sollten ihren Schwerpunkt auf ein zeitliches Sitzungsziel von 60 – 90 Minuten haben. Bei Erstsitzungen können durch längere Vorgespräche auch zweistündige Sitzungen plausibel sein – solange dies jedoch dem eigenen Willen des Klienten entspringt und die voraussichtliche Dauer der Sitzung vorab besprochen wurde. Sitzungen von 3 Stunden Dauer und mehr sind meist unnötig und nicht zielführend, da überfordernd.

Unethisch: Hypnosetherapie-Sitzungen dauern unverhältnismässig lange, ohne Rücksprache mit den Klienten. Es ist Ungeübten nicht möglich, über z.B. 3h in hypnotischer Trance zu verweilen.

Meist enttarnende Aussagen: «Unsere Sitzung wird mindestens 3h dauern.»

9) Komplementärmedizin

Ethisch: Hypnosetherapeuten ohne psychotherapeutische Ausbildung arbeiten stets ausschließlich mit einer komplementärmedizinischen Grundhaltung.

Unethisch: Der Therapeut gibt zum Ausdruck, dass eine Pathologie alleine mittels Hypnosetherapie gelöst werden könne.

Meist enttarnende Aussagen: «Wir sind besser als die Schulmedizin / die Grundtherapie.»

10) Heil- & Garantieversprechen

Ethisch: Therapeuten geben weder Heil- noch Garantieversprechen ab. Weder direkt noch indirekt.

Unethisch: Therapeuten machen Garantie- oder Heilversprechen.

Meist enttarnende Aussagen: «Für Ihr Anliegen genügen in der Regel drei Sitzungen.»

11) Keine Katharsis

Ethisch: In der Arbeit mit Klienten wird stets angestrebt, negativ konnotierte Reize und Kontexte möglichst ohne kathartische Tendenzen positiv umzubewerten.

Unethisch: Der Hypnosetherapeut erweckt den Eindruck, als wäre es wichtig, den schon mal erlebten Schmerz nochmals tief wahrnehmen zu müssen (Katharsis).

Meist enttarnende Aussagen: «Sie müssen nochmals durch den Schmerz, um das endlich überwinden zu können.»

Der Ethikkodex des Deutschen Verbands für Hypnose e.V.



Der Deutsche Verband für Hypnose e.V. schreibt keine bestimmte Methode vor. Dafür legen wir umso mehr Wert auf eine ethisch einwandfreie, erstklassige Arbeit unserer Mitglieder.

Der folgende Ethikkodex gilt verbindlich für alle Mitglieder sowie angeschlossene Trainer und Ausbildungsinstitute. Als Klient, Patient oder Kurs- bzw. Ausbildungsteilnehmer können Sie sich mit gutem Gefühl auf die Einhaltung der folgenden Punkte verlassen.

1) Aufgabe

Zielsetzung unserer Arbeit ist es, unseren Klienten zu mehr Flexibilität im eigenen Handeln, Denken und Erleben sowie zu einem Gewinn an persönlicher Freiheit zu verhelfen.

2) Selbstverständnis

Wir verstehen die Hypnose als Werkzeug zur Erhellung und Erweiterung des Bewusstseins, nicht zu dessen Einengung. Sie hilft uns dabei, ein wacheres, bewussteres und selbstbestimmtes Wesen zu entwickeln.

3) Methode

Wir nutzen die Hypnose zur Harmonisierung des bewussten und der unbewussten Schichten. Dies kann sowohl durch den Abbau von Blockaden als auch durch den Aufbau von Ressourcen geschehen.

4) Freiheit

In unserer hypnotischen Arbeit handeln wir frei von stilistischen Einschränkungen oder Dogmen. Wir wählen den Stil und die Intervention, die für unsere Klienten am besten geeignet ist. Das bedingt, dass wir nicht immer und ausschließlich hypnotisch arbeiten, sondern bedarfsgerecht auch andere uns zur Verfügung stehende Werkzeuge (wie zum Beispiel NLP, EFT und Co.) nutzen.

5) Respekt

In der Arbeit mit unseren Klienten pflegen wir einen wertschätzenden, respektvollen und aufmerksamen Umgang, der allerdings genug Platz für Humor und bedarfsweise auch für gezielte Provokation bietet. Gleiches gilt für den Umgang mit Kollegen: Kritik wird in sachlicher, konstruktiver Form vorgebracht.

6) Sorgfalt

Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht arbeiten wir ausschließlich mit Themen und Klienten, für die wir uns ausreichend qualifiziert fühlen. Wir weisen Klienten klar auf die Möglichkeiten der Hypnose hin und distanzieren uns zeitgleich von omnipotenten Allmachtsansprüchen.

7) Effizienz

Während wir mit unseren Klienten an der Stärkung ihrer persönlichen Ressourcen arbeiten, achten wir zugleich auf eine Schonung der Ressourcen Kosten und Zeit. Dem Leitsatz „so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich“ gemäß vereinbaren wir deshalb nur so viele Termine, wie zur Erreichung des gemeinsam vereinbarten Ziels nötig sind.

8) Klare Kommunikation

Der Deutsche Verband für Hypnose e.V. begrüßt eine Nutzung der Hypnose sowohl für therapeutische als auch für nicht- therapeutische Zwecke, wie zum Beispiel Entspannungstraining, Coaching oder gesundheitsprophylaktische Maßnahmen. Im Rahmen eines professionellen, ethisch und juristisch korrekten Auftretens wird empfohlen, die Begriffe Therapie und Hypnotherapie ausschließlich dann zu nutzen, wenn auch eine entsprechende Heilerlaubnis vorliegt.

9) Schweigepflicht

Wir verpflichten uns zu absolutem Stillschweigen über sämtliche Klientendetails, von der wir nur vom Klienten selbst entbunden werden können.

10) Kontinuierliche Weiterbildung und Supervision

Eine kontinuierliche Weiterbildung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Darüber hinaus nehmen wir professionelle Einzel- oder Gruppensupervision in dem Maß in Anspruch, wie sie unsere Arbeit mit Klienten bedingt.

11) Unabhängigkeit

Wir wenden die Hypnose stets in einem Kontext an, der zu mehr Unabhängigkeit und innerer wie äußerer Flexibilität führt. Deshalb distanzieren wir uns ausdrücklich von Sekten sowie von dogmatisch strukturierten Gruppierungen.

Verlässliche Qualität - Grundsätze seriöser Hypnosearbeit.

Über den Ethikkodex hinaus sind unsere Mitglieder dazu angehalten, ...

VSH-Ethik- und Mitgliederreglement(VSHEMrg.)


Art. 1: Therapeutische Massnahmen

Art. 1.1
Ressourcenorientierung:


Praktizierende HypnosetherapeutInnen sind aufgefordert KlientInnen in ihre eigenen Ressourcen und so in die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu begleiten.

Art. 1.2
Regressive Arbeit mit Initialprägungen


Der Verband distanziert sich klar von Modellen, in welchen nach ausschliesslich einer einzigen Grundursache regressiv gesucht wird. Das Modell, dass ausschliesslich ein einziges, vergangenes Erlebnis hauptverantworlich sei für eine gegenwärtig belastende Auswirkung ist zu primitiv. Die TherapeutIn verpflichtet sich bei regressiven Verfahren die Klienten darüber aufzuklären, dass es nicht nur eine einzige Initialprägung, sondern mehrere initiierende Prägungen geben kann und die Hauptverantwortung nicht einer einzigen Prägung auferlegt werden kann. Die Entstehung von negativen Gedankenkonstrukten ist stets multifaktoriell.

Art. 1.3
Rückführungen


Der Verband distanziert sich von ausschliesslich seitens Therapeut initiierter oder empfohlener Rückführung über die Inkarnation hinaus. Es sei denn der Klient wünscht dies ausdrücklich und äussert diesen Wunsch von sich aus (therapeutischer Prozess als offensichtlicher Teil der Lösungstrance des Klienten). So wahr der Klient die inneren, bildhaften Erlebnisse autonom und differenziert betrachten kann als auch der Klient unter keiner psychiatrischen Diagnose leidet (und auch nicht zu vermuten ist, dass er unter einer versteckten Diagnose leiden mag).

Art. 1.4
Sitzungsabschluss:


Jede Therapiesitzung wird mit einem mindestens neutralen, im Idealfall mit einem positiven Gefühl seitens Klienten beendet. Sollte dies nicht möglich sein, wird mit dem Klienten das Gespräch hinsichtlich psychotherapeutischem oder medizinischem Bedarf gefunden.

Art. 2: Therapeutische Einstellung

Art. 2.1
Schweigepflicht:


Sie unterliegen über die jeweiligen Therapiesitzungen hinaus der therapeutischen Schweigepflicht.

Art. 2.2
Komplementärmedizinische Einstellung:


Die Klienten werden darüber informiert – mindestens auf der öffentlich zugänglichen Website der TherapeutIn als auch auf dem Anamnesebogen -, dass Hypnosetherapie das Ziel verfolgt, unmittelbare Verbesserungen von unbewussten, kognitiven Prozessen herbeizuführen, was aber medizinische wie psychotherapeutische Arbeit nicht ersetzen soll.

Art. 2.3
Autonome Willenskraft:


Die Klienten werden nur dann behandelt, wenn sie dies auch ausdrücklich wünschen. Jede einzelne Therapiesitzung soll der eigenen Willenskraft der KlientIn entspringen.

Art. 2.4
Medizinische Notwendigkeit:


Im Falle einer medizinisch notwendigen Betreuung des Klienten, wird dem Klienten die vorgängige Kontaktaufnahme und Konsultation bei einer psychotherapeutischen Fachkraft empfohlen.

Art. 2.4
Therapeutische Versprechen:


Es werden ausdrücklich keine Heil- oder Garantieversprechen formuliert – weder mündlich, noch schriftlich – weder direkt noch indirekt.

Art. 2.6
Wohle des Klienten:


Die Hypnosetherapeutin/der Hypnosetherapeut dient dem geistigen Wohle der Klienten und handelt somit in keinen ausschliesslich selbstbezogenen Absichten, sondern stets im Sinne des Wohles der Klientin. So sollen bspw. im Zweifelsfall Abklärungen mit bereits seitens Klient bestehenden PsychotherapeutInnen dem Wohle des Klienten als auch der Förderung des therapeutischen Prozesses dienen.

Art. 2.7
Kosteneffizienz:


Wenn das Vereinbaren von Folgesitzungen negative Konsequenzen (z.B. Überschuldung) seitens Klienten mit sich zieht, so wird stets im Sinne des primären Wohles des Klienten gehandelt und im Zweifelsfall vorerst keine Folgesitzung vereinbart, resp. dem Klienten bei medizinischer Notwendigkeit eine medizinische/psychiatrische Behandlung (und somit auch eine Abrechnung über die KK) empfohlen.

Art. 2.8
Wohlwollende Haltung:


Die Mitglieder pflegen eine wohlwollende Haltung gegenüber Klienten, Kunden und Verbandsmitgliedern.

Art. 2.9
Kommunizierte Interdisziplinarität:


VSH-Mitglieder dürfen andere, alternativmedizinische Verfahren nicht mit der Hypnosetherapie vermischen, ohne dies den Klienten explizit vorab mitzuteilen.

Art. 3: Informations- und Raummanagement

Art. 3.1
Analoge Datensicherung:


Analoge Klientenprotokolle, als auch daraus resultierende, anderweitige, sensible Daten, müssen in einem abschliessbaren Raum über 10 Jahre nach Ausstellungsdatum gelagert werden können. Dieser Raum muss, solange keine beaufsichtigende Person dessen Zutritt prüfen kann, geschlossen bleiben.

Art. 3.2
Digitale Datensicherung:


Digitale Klienteninformationen müssen auf passwortgeschützten Programmen oder zumindest auf einem passwortgeschützten Computer-Benutzeraccount hinterlegt werden.

Art. 3.3
Sauberkeit:


Praxisräume müssen abschliessbar und rein sein (keine gröberen Verschmutzungen wie Staub, welche bei geschwächten Immunsystemen hemmend sein können).

 

Art. 4: Sitzungsstruktur und -leistung

Art. 4.1
Kosten pro Sitzungsstunde:


Der vom Verband empfohlene, ethisch plausible jedoch nicht verpflichtende Stundenansatz für selbstständig praktizierende HypnosetherapeutInnen in eigenen Praxisräumlichkeiten liegt zwischen CHF 100.- und 300.- pro Arbeitsstunde exkl. MwSt., je nach Leistungsauszug und -nachweis.

Art. 4.2
Administrativarbeiten:


Es ist empfohlen, Administrativarbeiten wie auch Telefongespräche erst separat zu verrechnen, wenn sie mehr als 20% der therapeutischen Sitzung überschreiten. Zusätzliche 20% der Sitzungszeit gehören gem. VSH zum indirekten oder direkten Leistungsumfang jeder Hypnosetherapiesitzung.

Art. 4.3
Distance Therapy:


Fernhypnosetherapie-Sitzungen (Distance Therapy) sollen nur via Videoübertragung durchgeführt werden (visuelle Kontrolle von Reaktionen), jedoch sollen bei Fern-Therapiesitzungen keine regressiven Prozesse angewendet werden.

Art. 4.4
Persönliche Freiheit:


Erstkonsultationen wie Folgesitzungen werden ausschliesslich seitens Klienten gewünscht. Die Bedürftigkeit von Sitzungen soll nicht seitens HypnosetherapeutIn suggeriert werden. Die persönliche Meinungs- und Willensfreiheit darf in keiner Weise eingeschränkt sein.

Art. 5: Anforderungen an hypnotherapeutisch praktizierende Person

Art. 5.1
Leumund:


VSH-Mitglieder müssen über einen repräsentativen Leumund verfügen und dürfen zum Zeitpunkt der Praktizierung keine schwerfälligen Strafregistereinträge verzeichnen. Es wird Unbescholtenheit angestrebt.

Art. 5.2
Ausbildungskompetenz:


Präsenzausbildung: Das VSH-Mitglied muss zum Zeitpunkt des Beitrittes über eine Grund-Ausbildungsdauer in Hypnose von mindestens 100 Unterrichtseinheiten, davon mindestens 75 Stunden Präsenzunterricht und maximal 25 Stunden angeleitetes Fernstudium, vorweisen können.
Distance Ausbildungen: Anträge von Ausbildungen über Unterricht auf Distanz müssen individuell geprüft werden auf mitunter Möglichkeit zur stetigen Reflexion und Selbstreflexion; Prüf-Kontrollformulare; Möglichkeit zur Rücksprache über eine/n Lehrtrainer/in; Beiziehen von Echtzeit-Unterricht etc.. Von den 100 Stunden liegt der Mindestanteil an Präsenz-Unterricht bei 15 Stunden, der Mindestanteil an Echtzeit-Unterricht liegt bei 25 Stunden.

Art. 5.3
Weiterbildungspflicht:


VSH-Mitglieder müssen zweijährlich mindestens 12 Stunden (6h/Jahr) weiterbildende Formate im Bereiche der Alternativmedizin, Psychotherapie oder Medizin besucht haben (Vorträge, Seminare, Workshops, Intervisionen). Weiterbildungsstunden können nicht auf zwei weitere Folgejahre übertragen werden.
Die TherapeutIn befindet sich in der Bringschuld des Weiterbildungsnachweises (Nachweise an: info@palacios-relations.ch).

VSH-Fortbildungsformular Downloadlink: https://verband-schweizer-hypnosetherapeuten.ch/vsh-fortbildungsformular/

Art. 5.4
Publikation des Verbandslogos:

Die öffentliche Verwendung des VSH-Logos steht in direkter Verbindung mit der Mitgliedschaft beim Verband. Wenn das Logo trotz erloschener Mitgliedschaft verwendet wird, muss explizit begleitend erklärt werden, dass es sich bspw. lediglich um die Beurkundung durch den Verband handelt, nicht aber um die Mitgliedschaft beim Verband.

Nichteinhalten des Ethik- und Mitgliederreglements führt zu Ausschluss aus dem Verband. Der Verbandsvorstand ist verpflichtet, bei Nichteinhalten vorerst die Verwarnung auszusprechen.

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Prüfungsperioden seitens Verband: kontinuierlich.

Aktuelle Version 1.2: 22.02.2022, Bern (CH), publiziert von Gabriel Palacios GP VSH
Das VSHEMrg. wurde Frühjahr 2020 aufgesetzt und erstmals publiziert.